Der Zweck einer Probezeit ist zweifach:
- dem Mitarbeiter zu erlauben, seine Kompetenzen in seine neue Stelle mitzubringen und sich in Übereinstimmung mit den bestimmten Unternehmensprozessen einzusetzen, damit das Unternehmen seine wirtschaftlichen Ziele erreichen kann
- dem Unternehmen zu erlauben, dem Mitarbeiter bei der Integration in die bestimmte Stelle zu helfen, und so seine Pflichten als Arbeitgeber zu erfüllen
Dazu soll der Einführungsplan an das Verantwortungsniveau angepasst werden:
- Die Integration eines Mitarbeiters wird dank Einführungsvideos, Integrationspraktika, usw. beschleunigt. Sie soll an erster Stelle auf Niveau der Fachkompetenzen und erst dann des Verhaltens stattfinden.
- Die Integration eines Managers soll hauptsächlich auf der Ebene der zwischenmenschlichen Kompetenzen stattfinden.
TOOLS
Die Probezeit des Mitarbeiters fängt mit der Übergabe von zwei Checklisten an:
- Die Checkliste des Mitarbeiters (Muster), die er im Laufe seines Ausbildungsprozesses ausfüllen wird, hat zum Ziel, seine Integration dank seiner aktiven Beteiligung zu erleichtern.
- Die Checkliste des Personalwesens (Muster) erlaubt, sicher zu stellen, dass im Empfangsprozess nichts vergessen wird.
Am Ende der Probezeit findet ein Beurteilungsgespräch (Richtlinien) zwischen dem neuen Mitarbeiter und seinem direkten Vorgesetzten statt. Der Zweck dieses Gesprächs kann verschiedenartig sein (Bilanz ziehen, Missverständnisse ausräumen, Ziele setzen, usw.). Die Verwendung eines Leitfadens zur Durchführung des Schlussgesprächs (Muster) kann die Gesprächsführung erleichtern.
PRAXIS
Der Mitarbeiterintegrations-Prozess kann den folgenden Schritten folgen:
1) Der Einführungstag mit der Übergabe der zwei Checklisten (die eine für das Personalwesen und die andere für den Mitarbeiter selbst).
2) Ein Mentor wird ernannt. Dieser wird mit der Verwaltung der operativen und alltäglichen Aspekte der Integration des Mitarbeiters beauftragt (z.B. Erwerben der organisatorischen Gepflogenheiten, Unterstützung, Coaching, usw.). Diese Mentorenphase dauert im Allgemeinen etwa 3 Monate, kann jedoch in gewissen Fällen auf 6 Monate verlängert werden.
3) Der erste Auftrag stellt eine wesentliche Etappe dar, denn er wird erlauben, die Qualität des ganzen Rektrutierungsprozesses zu überprüfen. Es ist wichtig hier zu erwähnen, dass das Pflichtenheft sehr genau aufgebaut werden muss, damit der Mitarbeiter eine klare Idee davon hat, was von ihm erwartet wird.
4) Ein neues Gespräch wird im Allgemeinen nach einer Woche vom direkten Vorgesetzten durchgeführt, und erlaubt, eine Bilanz zu ziehen. Dieses Interview ist nach zwei Hauptachsen strukturiert:
- Die Bilanz über die Integration des Mitarbeiters ziehen, d.h. wie er sich an seine soziale Umgebung im Unternehmen angepasst hat
- Die Bilanz über die Fortschritte des ersten Auftrags/Projekts ziehen
Andere Arten von Gesprächen können auch vorgesehen werden, z.B. mit dem Vertreter der Personalabteilung oder mit dem Mentor.
5) Das Schlussgespräch (Muster-Leitfaden) stellt die letzte Etappe der Probezeit dar. Dieses zielt darauf ab, die folgenden Achsen zu bewerten:
- Die Eindrücke des Mitarbeiters vom Unternehmen: diese Wahrnehmungen können sich auf die folgenden Elemente beziehen:
- das Unternehmen selbst
- den ersten Auftrag/das erste Projekt
- die Weise, in der die Integration erlebt wird
- Die Leistung des Mitarbeiters: es handelt sich darum, die Fortschritte des ersten Auftrags, die technischen und Verhaltens-Kompetenzen des neuen Mitarbeiters und seine Integration im Unternehmen, zu bewerten. Für weitere Hinweise zur Durchführung dieses Bewertungsprozesses laden wir Sie ein, sich auf die folgenden Richtlinien zur Durchführung des Beurteilungsgesprächs (Muster) zu beziehen.
SCHWEIZER ARBEITSRECHT
Jede berufliche Tätigkeit fängt mit einer Probezeit an, deren Dauer im Schweizer Gesetz mit 1 Monat vorgesehen ist, falls keine andere schriftliche Vereinbarung getroffen wird. Doch die meisten Unternehmen setzen diese Periode auf 3 Monate fest, welches dem gesetzlichen Maximum entspricht.
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Das Arbeitsverhältnis kann während der Probezeit jederzeit mit einer Kündigungsfrist von sieben Tagen gekündigt werden; als Probezeit gilt der erste Monat eines Arbeitsverhältnisses.
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Durch schriftliche Abrede, Normalarbeitsvertrag oder Gesamtarbeitsvertrag können abweichende Vereinbarungen getroffen werden; die Probezeit darf jedoch auf höchstens drei Monate verlängert werden.
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Bei einer effektiven Verkürzung der Probezeit infolge Krankheit, Unfall oder Erfüllung einer nicht freiwillig übernommenen gesetzlichen Pflicht erfolgt eine entsprechende Verlängerung der Probezeit.