Der Arbeitsvertrag und die Einstellungsbestätigung – Muster Schweigepflicht / Konkurrenzverbotsklausel

Der Arbeitsvertrag ist ein Abkommen zwischen zwei Parteien, die übereinkommen, dass eine der anderen gegen Lohnzahlung eine gewisse Arbeit leistet. Dies bringt verschiedene Rechte und Pflichten mit sich, u.a. für den Angestellten die Pflicht, die vorgesehene Arbeit zu erbringen, aber auch das Recht auf bezahlte Ferien und für den Arbeitgeber, die Pflicht, den vereinbarten Lohn, sowie die Sozialleistungen zu bezahlen oder die Rückerstattung beruflicher Ausgaben.

TOOLS

Der Arbeitsvertrag stützt sich auf die folgenden Elemente:

PRAXIS
Sind die Einstellungsgespräche (Leitfaden) vorüber und der Einstellungsentscheid getroffen, wird ein Arbeitsvertrag erstellt, der für beide Parteien verbindlich ist. Dieser wird zwangsläufig die folgenden Elemente beinhalten:
  • Die Identität des Unternehmens und die persönlichen Daten des Angestellten
  • Den Arbeitsort
  • Die Natur des Arbeitsvertrags (befristet, unbefristet, Praktikum…)
  • Die Dauer der Probezeit (wenn eine stattfindet)
  • Den Betrag der Arbeitsvergütung (fester Betrag/ variabler Betrag)
  • Den Betrag der Sozialversicherungsbeiträge
  • Das Recht auf Ferien

Dazu wird oft eines oder mehrere der folgenden zusätzlichen Klauseln hinzugefügt:

  • Konkurrenzverbot
  • Schweigepflicht
  • Geistiges Eigentum

Für den Arbeitgeber ist es wichtig, sich wahrzunehmen, dass der neue Mitarbeiter erst imstande sein wird, seine vorherige Arbeitsstelle zu kündigen, wenn er seinen Arbeitsvertrag (mit Unterschrift!) erhalten hat.

NOTIZ FÜR STELLENBEWERBER

Wir empfehlen auch jedem Stellenbewerber, ob im Rahmen eines Rekrutierungsprozesses oder einer internen Mobilität, die Kündigung einer Stelle erst zu unterbreiten, wenn er einen unterzeichneten Vertrag in Händen hält.

Ab einem gewissen Gehaltsniveau, ist es außerdem extrem wichtig, sich bewusst zu sein, dass eventuelle gesundheitliche Untersuchungen, die oft während der Probezeit (Einführung neuer Mitarbeiter) durchgeführt werden, sich diskriminierend erweisen können, falls ein Risiko schwerer Krankheit entdeckt wird. Die privaten Versicherungen des Unternehmens (Mutual Fund, Vorsorgekasse…) können sich in der Tat weigern, einen Angestellten zu versichern, der ein großes Risiko für sie bedeutet. Dies kann als Folge nach sich ziehen, dass das Unternehmen sich weigert, die Anstellung zu bestätigen. Wir empfehlen deshalb allen Führungskräften zu verlangen, dass der Gesundheitscheck vor der Probezeit durchgeführt wird, damit die Kündigung dem ehemaligen Arbeitgeber nicht vor dem Erhalt der Resultate der Analyse übergeben werden muss.

MUSTER

Hier finden Sie das Muster eines individuellen Arbeitsvertrags, sowie eine Standard Vertrauensklausel mit Schweigepflicht und Konkurrenzverbot (Muster). Zudem können Sie den Arbeitsvertrag dem Mitarbeiter umgehend zukommen lassen, zusammen mit einer Einstellungsbestätigung (Muster). Tatsächlich zeigt eine schnelle Bestätigung die Qualität und die Zuverlässigkeit der Personalabteilung.

Falls eine Arbeitserlaubnis für den neuen Angestellten erhalten werden muss, ist es selbstverständlich wichtig, die notwendigen Schritte rasch zu unternehmen, um sicher zu gehen, dass die Genehmigung gewährt wird, bevor die Einstellung bestätigt wird.

SCHWEIZER ARBEITSRECHT

Die allgemeinen Bedingungen des Arbeitsrechts sind hauptsächlich im Obligationenrecht enthalten (Art. 319-362), sowie in den Mitteilungen und anderen Berichten des Bundesrates, im Bundesgesetz vom 28. September 1956 – was das Anwendungsgebiet des Arbeitstarifvertrages zu erweitern erlaubt – und im Bundesgesetz vom 12. Februar 1949 – betreffend die Schlichtungsstelle auf dem Gebiet von Kollektivarbeitskonflikten. Zudem sollte auf die Doktrin Bezug genommen werden.

Außerdem müssen auch die Hauptrechte zum Schutz der Arbeiter in Betracht gezogen werden, die sich in folgenden Gesetzen befinden:

  • Gesetz über die Information und Mitsprache der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in den Betrieben (Mitwirkungsgesetz)
  • Gesetz über die Arbeitsvermittlung und den Personalverleih (AVG)
  • Gesetz über die Gleichstellung von Mann und Frau (GlG)
  • Gesetz über den Datenschutz (DSG)
  • Gesetz über die Heimarbeit (HArG)
  • Bundesgesetz über die Unfallversicherung (UVG)

Für die Besprechung weiterer Praxis-bezogenen Themen können Sie sich auch in unserer Arbeitsrecht und Personalmanagement Rubrik auf die Schweizer Arbeitsvertrag (Richtlinien) Sektion beziehen.