Das Arbeitszeugnis und die Mitarbeiterbeurteilung – Muster

Das Unternehmen ist gesetzlich verpflichtet, jedem austretenden Mitarbeiter ein Arbeitszeugnis auszustellen. Dieses Dokument besteht aus einer so objektiv wie möglich strukturierten Synthese über die berufliche Tätigkeit des Mitarbeiters, betreffend seine Aufgaben und Verantwortungen in der Organisation, sowie sein Verhalten während seiner Amtszeit im Unternehmen. Bitte achten Sie darauf, dass auf keinen Fall abwertende Ausdrücke verwendet werden dürfen.

TOOLS

Die Ausstellung eines Arbeitszeugnisses stützt sich auf folgende Elemente:

PRAXIS

Wie es das Gesetz vorschreibt, soll das Arbeitszeugnis in schriftlicher Form abgefasst  werden und unbedingt folgende Informationen enthalten:

I. Die persönlichen Daten des Mitarbeiter

  • Der Name und Vorname des Mitarbeiters
  • Sein Geburtsdatum
  • Seinen Heimats- oder Geburtsort

II. Der Inhalt der ausgeübten Tätigkeit

  • Die Daten des Arbeitsverhältnisses im Unternehmen (Eintritt und Austritt)
  • Die detaillierte Beschreibung der ausgeübten Tätigkeit und der besetzten Stellen
  • Das oder die Projekte für die er sich eingesetzt hat

III. Beurteilung der Leistungen des Mitarbeiters

  • Qualität der geleisteten Arbeit
  • Respekt der Budgets und der Fristen
  • Kundenzufriedenheit

IV. Beurteilung des Verhaltens des Mitarbeiters

  • Teamfähigkeit
  • Kommunikation
  • Führung

V. Die Daten des Unternehmens

  • Der Firmenname
  • Die Adresse
  • Verantwortliche Personen

Was die Gründe für den Abbruch des Vertrages betrifft: diese dürfen nicht im Arbeitszeugnis erwähnt werden, sondern im Verwarnungsbrief / Kündigungsbrief (Muster), in dem erklärt wird, was zur Aufgabe des Arbeitsvertrages geführt hat. Es geschieht zudem oft, dass Mitarbeiter, die das Unternehmen verlassen haben, um eine Kopie ihres Arbeitszeugnisses bitten. Es ist also unerlässlich, eine Kopie von guter Qualität zu behalten, um den Bitten ehemaliger Mitarbeiter entgegenzukommen.

Es soll noch erhoben werden, dass gewisse Elemente in einem Arbeitszeugnis als positiv oder negativ angesehen werden können, auch wenn nichts Negatives formuliert wird. Im folgenden Dokument finden Sie Beispiele von solchen impliziten Regeln (die oft als „Arbeitszeugnis Codes“ dargestellt werden).

MUSTER

Hier ist ein Musterarbeitszeugnis (Zwischenzeugnis) für einen Regionalmanager in einer internationalen Firma. Wie Sie feststellen können, ist das Verfassen eines solchen Zeugnisses nicht immer einfach. Deshalb schlagen wir Ihnen vor, sich der folgenden Vorlage für das Erstellen des Arbeitszeugnisses (Richtlinien), die u.a. die Mitarbeiterbeurteilung erleichtert, zu bedienen.

Solche Beurteilungstabellen können von verschiedenen Personalberatern und/oder Managern ausgefüllt und dann untereinander verglichen werden. In der Praxis sollen die vorgeschlagenen Kriterien an die Besonderheiten der betroffenen Stelle angepasst werden. Die hier angegebene Liste ist also als nicht vollständig zu betrachten.

SCHWEIZERISCHES ARBEITSRECHT

Die Pflicht, ein Arbeitszeugnis zu erstellen, steht im Art. 330a OR:

  1. Der Arbeitnehmer kann jederzeit vom Arbeitgeber ein Zeugnis verlangen, das sich über die Art und Dauer des Arbeitsverhältnisses sowie über seine Leistungen und sein Verhalten ausspricht.
  2. Auf besonderes Verlangen des Arbeitnehmers hat sich das Zeugnis auf Angaben über die Art und Dauer des Arbeitsverhältnisses zu beschränken.

Es muss noch hervorgehoben werden, dass der Arbeitgeber die Verantwortung für den Inhalt des Zeugnisses gegenüber dem Mitarbeiter oder einem künftigen Arbeitgeber trägt. Die Ausstellung eines lobenden Zeugnisses, das der Wirklichkeit nicht entspricht – und (z.B.) eine Hinterziehung verheimlicht – kann als gesetzwidrige Handlung betrachtet werden und zu Folgen für den Arbeitgeber führen. Dies ist der Fall, wenn die Person, die den Mitarbeiter auf der Basis des Zeugnisses angestellt hat und dabei selbst zum Opfer einer Hinterziehung geworden ist (BGE 101 II 69). Es soll deshalb auf die Verfassung des Zeugnisses besonders geachtet werden.